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Hochwasserschutzprojekt (Lochwisbach) inkl. Ersatzmassnahmen und temporäre Rodung (Mülibach), Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage

17. April 2026

Lochwisbach Nr. 6080 und Mülibach Nr. 6083 Hochwasserschutzprojekt inkl. Ersatzmassnahmen und temporäre Rodung, Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11)

Die Gemeinde Winkel beabsichtigt den Lochwisbach, öffentliches Gewässer Nr. 6080, bei der Lochwisstrasse hochwassersicher auszubauen. Am Mülibach, öffentliches Gewässer Nr. 6083, bei der Lufingerstrasse, sind zudem ökologische Ersatzmassnahmen geplant.

Der Bau des Ein- und Auslaufbauwerks bedingt die temporäre Rodung von 140 m2 Wald. Nach der Bauausführung wird die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle wieder aufgeforstet.

Einsprachen gegen das Wasserbauprojekt können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 17. Mai 2026 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der der Gemeinde Winkel zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.

Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Gemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Kontaktstelle

Gemeinde Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel